Garagen, Transport und Reparaturbetriebe unterliegen der gesetzlichen Kontrollpflicht.
Wir haben mit dem AGVS einen Zusammenarbeitsvertrag abgeschlossen und dürfen mit unserem geschulten Personal Betriebskontrollen nach den gesetzlichen Vorschriften, den Vollzugsbehörden und des AGVS durchführen.
Als Eigentümer oder Betreiber tragen Sie die Verantwortung für Ihre Anlagen und Einrichtungen im Umgang mit wassergefährdenden Stoffen! Nur mit geregelten Kontrollen kann ein umfangreicher Schutz für Mensch und Umwelt gewährt werden.
Gerne empfehlen wir uns für die periodischen Betriebkontrollen und freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.